Hundesteuer


Der Staat hält meine Hunde für Luxusgeschöpfe, und langsam glaube ich selbst daran. Die Hundesteuer ist eine Luxussteuer. Wussten Sie das? Eingeführt im Jahr 1810, als auch das Halten von Nachtigallen, Dienstboten, Enten, der Besitz von Pferdeschlitten und Klavieren mit selbiger Luxussteuer belegt wurde (wenn der Hund allerdings die Enten hütete, war er von der Luxussteuer befreit, weil ein Nutzen vorlag). Alle diese Steuern – auch die Klaviersteuer – wurden mittlerweile längst abgeschafft, nur nicht die Hundesteuer. Kann mir das jemand erklären? Kein anderes Tier wird besteuert, keine Katze, kein Gepard, kein Pferd, keine Schlange. Wird dadurch eigentlich nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verletzt? Bedeutet es nicht sogar einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, wenn mir das Halten eines (nachweislich freundlichen, gut erzogenen) Hundes erschwert wird?  Von Luxus kann keine Rede sein: Hundehaltung zieht sich durch sämtliche Bevölkerungsschichten, häufig sind sie das Letzte, was Obdachlose noch ihr eigen nennen können. Tatsächlich werden unbemittelten Hundehaltern sogar Sozialleistungen gezahlt (der sogenannte Futtergeldzuschuss), weil man davon ausgeht, dass es für den Halter eine unbotmäßige Härte und emotionale Belastung bedeutet, den Hund aus finanziellen Gründen abgeben zu müssen. Um noch einmal das Grundgesetz zu bemühen, das immerhin gerade 60 Jahre alt wird: Darin wird das Tier als „Mitgeschöpf“ erklärt. Wieso kann ein solches Mitgeschöpf mit einer Sachsteuer belegt werden? Ist das nicht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – der strafrechtlich geahndet werden kann? Die Hundesteuer ist schlecht für die Moral: Hundehalter denken immer noch, sie müssten die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht wegräumen, weil sie schließlich dafür zahlen (dabei gibt es ein saftiges Bußgeld, wenn sie beim Zurücklassen von Hundehaufen erwischt werden). Was sie zahlen, bleibt übrigens der Willkür der jeweiligen Gemeinde überlassen: In Stuttgart zahlt man für den ersten Hund 108 Euro an Steuern, für den zweiten 216 Euro.  In Holzkirchen zahlt man für seine Hunde je 26 Euro im Jahr, in München – wo doch der Luxus wohnt! – 76 Euro für jeden. Insgesamt zahlen die 5,9 Millionen deutschen Hundehalter dem Staat jährlich circa 240 Millionen Euro Hundesteuer – damit lässt sich gut wirtschaften, sogar Banken würden sich davon retten lassen, denn die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Es werden davon nicht etwa Kotbeutelautomaten aufgestellt (in Berlin z. B., der Stadt mit dem größten Hundehaufenproblem, gibt es so etwas gar nicht) oder Hundefreilaufflächen eingerichtet, damit andere Leute in Ruhe im Park auf der Wiese sitzen können, ohne dass ein fremder Golden Retriever sein olfaktorisches Forschungsprogramm auf ihrer Decke betreibt. Es werden nicht mehr Blumen gepflanzt oder mehr Papierkörbe aufgestellt, sondern Straßenschilder aufgestellt, Mittelstreifen nachgemalt und Regenmäntel für Verkehrspolizisten gekauft. Könnte es nicht sein, dass ich mit dem Entrichten der Hundesteuer gegen das Grundgesetz verstoße?